Hausordnung

Hausordnung

      • Hausordnung der Grundschule „Albert Kuntz Salza" Nordhausen

        1. In unserer Schule lernen, lehren, spielen und lachen alle Schüler und Lehrer viele Stunden gemeinsam.
        2. Wir möchten, dass alle gern zur Schule kommen und sich hier sicher und wohl fühlen.
        3. In unserer Schule soll es friedlich zugehen.
        4. Dabei müssen wir Rücksicht nehmen, anderen helfen und dürfen niemanden durch Worte und Taten verletzen.
        5. Wir alle sind verschieden, wollen mit Achtung behandelt werden und ohne Angst hier leben und arbeiten können.
        6. Alle sollen die Möglichkeit bekommen, entsprechend ihrer Fähigkeiten, so viel wie möglich zu lernen.
        7. Für ein harmonisches Zusammenleben gibt es feste Regeln, die wir einhalten wollen.

         

        Unsere gemeinsamen Verhaltensregeln vor und während des Unterrichts sowie während des Hortes

        • Wir fahren auf dem Schulgelände nicht mit dem Fahrrad oder anderen Fahrzeugen.
        • Beim täglichen Miteinander sind wir darauf bedacht, uns fair und rücksichtsvoll zu verhalten.
        • Wir achten das Eigentum der Schule, unserer Mitschüler und das der Erwachsenen.
        • Den Anweisungen von Lehrern, Erziehern, dem Hausmeister, Reinigungskräften und Ordnungsschülern folgen wir.
        • Gegenstände, die andere verletzen können, dürfen wir nicht mit zur Schule bringen.
        • Wir verlassen das Schulgelände grundsätzlich nur mit Einverständnis der Eltern oder der Zustimmung des Lehrers oder Erziehers und melden uns ordentlich ab.
        • Alles was stört, lassen wir zu Hause bzw. ausgeschaltet oder im Schulmodus im Ranzen. Ausnahme: Smartwatches dürfen ausgeschaltet oder im Schulmodus am Handgelenk getragen werden. Es ist nicht erlaubt, Fotos oder Sprachaufnahmen zu machen.

                  Dazu gehören Spielzeuge und elektronische Geräte wie:

        1. Spielzeug, Sammel- und Tauschkarten sowie Alben, Trendspielsachen (z.B. Labubus)
        2. Spielekonsolen
        3. Tablets
        4. Handys/Smartphones
        5. Smartwatches
        6. künftige oder neu entwickelte Geräte – z.B. KI-Gadgets, wie AI Glasses, Display Brillen, Robot Toys, AI-Pens, AI Pin, AI-Tracker und ähnliche Freizeitgeräte.
        • Im Unterricht und Schulhort ist die Nutzung privater digitaler Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich vom pädagogischen Personal gefordert und pädagogisch angeleitet ist.
        • Die Nutzung privater digitaler Endgeräte ist zulässig, wenn das pädagogische Personal dies ausdrücklich erlaubt, medizinisch nachgewiesene Gründe vorliegen oder ein Notfall eintritt, der die Kommunikation mit Bezugspersonen unverzüglich erfordert. Dazu gehören z.B. Änderungen im Zeitplan, Krankheit, Verletzungen, Havarien und Ähnliches.
        • Ebenso ist die private Nutzung von digitalen Endgeräten durch das pädagogische Personal während der Betreuungszeit nicht gestattet.
        • Schülern ist die Handynutzung an der Bushaltestelle nicht erlaubt.
        • Bei Zuwiderhandlung darf das pädagogische Personal das Gerät einsammeln und informiert die Eltern. Diese können es im Sekretariat abholen.
        • Bei Verlust oder Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.

        Rechtliche Grundlagen:

        • §30 ThürSchulG Absatz 3a (zulässige, unzulässige Nutzung)
        • §51 ThürSchulG Absatz 6 (Störung des Schulbetriebs, Sicherstellung, Rückgabe)
        • §56 ThürSchulG Absatz 1 (Bild-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen in der Schule)
        • DSGVO, BDSG (Erfassung personenbezogener Daten), KunstUrhG (Recht am eigenen Bild), StGB (Aufnahmen im geschützten Raum)

         

        • Im Sportunterricht, Werken und Schulgarten tragen wir keinen Schmuck- und Wertgegenstände. Wir lassen sie besser zu Hause.
        • Wir halten unser Schulhaus und unser Schulgelände sauber. Den Müll werfen wir in die bereitgestellten Behälter.
        • Der Lehrer oder Erzieher öffnet und schließt die Fenster.
        • Bei der Esseneinnahme achten wir auf gute Tischsitten, Ruhe, Ordnung und wischen die Tische nach dem Essen ab.
        • Fundsachen geben wir im Sekretariat ab.
        • Bei Ertönen des Warn- oder Alarmsignals verlassen alle Personen auf dem vorgegebenen Fluchtweg das Schulgebäude.   

         

        Im Schulhaus

        1. Die Eltern / Großeltern / Begleitpersonen verabschieden uns Kinder auf dem Schulhof. Nach Unterrichtsschluss treffen wir sie auch wieder dort.
        2. HÖFLICHKEIT ist für uns kein Fremdwort. Wir grüßen alle Personen, die in unserer Schule arbeiten oder zu Gast sind!
        3. Mit den Worten BITTE und DANKE können wir umgehen!
        4. Im Schulhaus rennen wir nicht.
        5. Die Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
        6. Toiletten sind kein Spielplatz. Wir achten besonders in den Toiletten auf Sauberkeit und verschwenden weder Papier noch Wasser. Die Toiletten werden nicht verstopft. Wir dürfen nicht über Toilettenwände klettern oder darunter durchschlüpfen.

         

        Unterricht / Pause / Schulhof

        1. Der Frühhort nimmt von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr Kinder auf. 
        2. Schüler, die den Frühhort nicht besuchen, betreten ab 7:30 Uhr das Schulhaus. Bei Regenwetter halten wir uns auf dem Flur auf.
        3. Schüler, die den Frühhort nicht besuchen, betreten ab 7:30 Uhr das Schulhaus. Wir warten auf dem Schulhof, nicht auf der Haupttreppe. Dies ist maximal 5 Minuten erlaubt. Wer eher da ist, meldet sich im Frühhort an. Bei Regenwetter halten wir uns kurz im Flur auf.
        4. 7:40 Uhr sind wir spätestens in den Klassen. Wir kommen stets pünktlich zum Unterricht.
        5. Wir sind auf den Unterricht vorbereitet und haben alle notwendigen Materialien dabei. Wir erledigen unsere Hausaufgaben pünktlich und vollständig.
        6. Den Anweisungen des Lehrer- und Erzieherteams sind Folge zu leisten.
        7. Zur Turnhalle gehen wir auf dem vorgeschriebenen Weg.
        8. Zur Hofpause verlassen wir das Schulhaus. Sobald die gesamte Klasse einen Unterrichtsraum verlässt, wird der Raum vom Lehrer oder Erzieher verschlossen.
        9. Wir benutzen zum Verlassen die Treppen, nicht die Rampe.
        10. Wir spielen nur bei trockenem Wetter auf dem Rasen und im Sand.
        11. Fußball oder Handball spielen wir nur auf dem dafür vorgesehenen Platz vor der Turnhalle oder auf dem Sportplatz bei trockenem Wetter..

         

        Leider kann es immer wieder vorkommen, dass jemand sich nicht an diese Regeln hält. 

        Dann muss er oder sie mit Folgen rechnen:

        • Wurde eine andere Person geschädigt oder beeinträchtigt, entschuldigen wir uns angemessen, vielleicht sogar schriftlich. Können wir noch nicht schreiben, malen wir ein Bild.
        • Das Aufschreiben eines Textes zum Vorgang hilft bei Regelverstößen, über die jeweilige Regel nachzudenken.
        • Angerichteter Schaden lässt sich manchmal wieder gutmachen. Beschädigtes lässt sich manchmal ersetzen.
        • Regelverstöße können Mitteilungen an die Eltern nach sich ziehen.
        • Wiederholte Regelverstöße und besonders schlimme Regelverletzungen können zum Ausschluss von bestimmten, zumeist schönen Veranstaltungen führen.
        • Verstöße gegen die Hausordnung werden laut Thüringer Schulgesetz §51 und §52 mit Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen geahndet.
        • Bei mutwilligen Zerstörungen haften die Eltern.
        • §49 der Thüringer Schulordnung sieht vor, dass ein Kind zeitweise vom Schulhort ausgeschlossen werden kann, wenn es schwer oder wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen hat.


        Die goldene Regel

        1. Wenn mich jemand provoziert, versuche ich wegzugehen oder wegzuhören.
        2. Wenn es mir zu viel wird, sage ich ,,Hör auf!" oder ,,Stopp!"
        3. Wenn der andere ,,Stopp!" sagt, höre ich auf.
        4. Ich versuche einen Streit mit Worten zu klären.
        5. Wenn wir es allein nicht schaffen, holen wir einen Klassensprecher, Streitschlichter oder Erwachsenen zu Hilfe.​​​​​​​
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